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 AGB

Allgemeine Bedingungen

1. Verantwortlichkeit

Die Teilnehmer (Fahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen benutzten Fahrzeuge und verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Vereinbarung abgeschlossen ist.

2. Haftungsverzicht

Die Teilnehmer (Fahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und Halter) verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang  mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen:

(1) Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer,

(2) die Teilnehmer und deren Helfer sowie gegen eigene Helfer,

(3) Behörden, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

(4) der Rennstrecke soweit Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen, von der Betreibergesellschaft oder von den Behörden angeordnete erforderliche Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen, falls dies durch außerordentliche Gründe bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu leisten.

3. Allgemeines

(1) Die Teilnehmer werden auf das erhöhte Verletzungs- und Unfallrisiko hingewiesen.

(2) Maximale Teilnehmerzahl begrenzt.

(3) Motorräder mit und ohne Zulassung.

(4) Die Startnummer ist gut sichtbar vorne anzubringen.

(5) Übernachtung im Fahrerlager ist möglich (Camping).

(6) Keine Übernachtung in den Boxen erlaubt!

(7) Rauchverbot in den Boxen!

(8) Kinder dürfen nicht mit Fahrrädern, Rollern oder ähnlichen Fahrzeugen auf dem Boxengelände fahren.

(9) Hunde sind unbedingt im kompletten Fahrerlager an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden in der Boxengasse ist strengstens untersagt.

4. Pflichten der Vertragsparteien

(1) Die Anmeldung hat schriftlich an vorne angegebene Adresse zu erfolgen.

(2) Die Teilnahmegebühr ist im Voraus zu entrichten.

(3) Die Ausrüstung des Fahrers  hat aus vollständiger Lederbekleidung, Stiefel, Handschuhe, Rückenschutz und Vollvisierhelm zu bestehen.

(4) Das Fahrzeug muss über gut haftende Reifen verfügen. Die Bremsanlage muss vollständig intakt sein. Alle Aufbauteile müssen ausreichend befestigt sein. Für die Rennstrecke sind nur Motorräder zugelassen, deren Motor keine Ölspuren aufweist. Jeder Teilnehmer ist für den technischen Zustand seines Fahrzeugs selbst verantwortlich und haftet für entstandene Schäden durch technische Defekte an seinem Fahrzeug.

(5) Bei einer Verschmutzung der Rennstrecke durch auslaufendes Öl oder Benzin ist die Rennstrecke sofort zu verlassen.

(6) Auf die Flaggenzeichen der Streckenposten ist unbedingt zu achten:

ROT = Abbruch GELB = Vorsicht/Gefahrensituation. Jeweils absolutes Überholverbot

Bei Veranstalter- oder Krankenwagen auf der Strecke gilt absolutes Überholverbot. In der Boxengasse gilt: Fahren nur in eine Richtung.

(7) Der Genuss von Alkohol oder starken Medikamenten führt zum sofortigen Fahrverbot für diesen Tag.

(8) Den Anweisungen der Helfer ist in jedem Falle Folge zu leisten.

(9) Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet.

(10) Besondere Vorsicht ist bei Fahrzeugen unterschiedlicher Klassen gegeben, da hier erhebliche Geschwindigkeitsunterschiede möglich sind.

(11) Das Nichtbeachten berechtigt den Veranstalter zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers und dem Verweis vom Veranstaltungsgelände ohne Rückzahlung der Teilnehmergebühr.

(12) Falls bei einem Unfall des Teilnehmers der Transport ins Krankenhaus notwendig ist, ist der Teilnehmer verpflichtet, eine Begleitung mit Fahrzeug, die die finanziellen Mittel, Personaldokumente und Ersatz der Kleidung des Verletzten sichert, bereitzustellen. Weiter erledigt diese Person die Angelegenheiten die mit der Behandlung im Krankenhaus zusammenhängen und den Transport zurück ins Autodrom, bzw. den Wohnort.

(13) Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist Pflicht.

(14) Für die Rennteilnahme gilt die 115% Regel! ( Cup – Fahrer haben Vorrang )

(15) Die Lärmgrenze der jeweiligen Rennstrecken sind einzuhalten.

5. Stornogebühren

(1) Im Falle einer Stornierung durch den Teilnehmer behält der Veranstalter 50€ Stornogebühr ein.

(2) Erfolgt die Stornierung durch den Teilnehmer zwischen dem 50. und dem 30. Tag vor Beginn der Veranstaltung, behält der Veranstalter insgesamt 50% des Teilnahmepreises ein.

(3) Ab dem 29. Tag vor der Veranstaltung behält der Veranstalter im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmer 100% des Teilnahmepreises ein.

(4) Der Teilnehmer hat den Rücktritt schriftlich zu erklären. Für die oben genannten Rücktrittsfristen gilt der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

(5) Ungünstige Witterungseinflüsse gelten als höhere Gewalt und werden als Rücktrittsgrund nicht akzeptiert. Die Teilnahmegebühr muss in vollem Umfang bezahlt werden und wird nicht zurückerstattet.

(6) Eine Abtretung des Startplatzes des Teilnehmers an einen anderen, nicht angemeldeten Fahrer ist grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann das nur durch den Veranstalter erfolgen. In diesem Ausnahmefall kann die Abtretung nur bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei der Teilnahmegebühr gelten dann die aktuellen Konditionen zuzüglich 50,00 € Bearbeitungsgebühr. Frühbucher-Rabatte o.ä. werden nicht angerechnet. Eine Abtretung innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist nicht möglich!

6. Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Teilnehmer, Fahrer, Halter und Eigentümer verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke füllt.

In der Teilnahmegebühr sind Streckenposten und Krankenwagen inbegriffen.

Boxen können vor Ort gemietet werden.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.